Die Arbeitgeber tragen hiervon die Hälfte. Auch ein Wechsel der Krankenkasse könnte sich lohnen.
Ab 2019 wird jedoch bei der Berechnung des Zuschusses zudem der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse hälftig berücksichtigt. Ab Januar wird es für Versicherte günstiger – besonders für Selbstständige, die wenig verdienen. Familienleistungen und Extras bei Zahnersatz, Prävention und Gesundheitsförderung sollen erweitert werden. Zusatzbeitrag 2019 und 2020. Umlagesätze TK 2019 | Umlage U1 | Umlage U2 | Übersicht | Grafik | alle Angebote | Beitragssatz 2019 | Leistungssätze | Erstattungssätze | Techniker Krankenkasse Securvita BKK senkt Zusatzbeitrag 2019 um 0,6 Prozent Die Securvita Krankenkasse senkt ihren Zusatzbeitrag zum 1.
Seit 2019 zahlen Arbeitnehmer nur noch den halben Zusatzbeitrag, die andere Hälfte übernimmt ab sofort der Arbeitgeber. Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben. 3) Die Viactiv Krankenkasse senkt zum 01.04.2019 den Zusatzbeitrag von 1,70 % auf 1,2 % 4) Die Brandenburgische BKK erhöht zum 01.08.2019 den Zusatzbeitrag auf 2,5 % (+1,0 %) x) Der durchschnittliche Beitragssatz wurde letztmalig zum 31.07.2019 ermittelt Januar 2019 um 0,6 Prozent. Der niedrigste Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 0,39 Prozent und der höchste bei 1,5 Prozent. Hinzu kommt noch der (kassenindividuelle) Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse entsprechend ihres Finanzbedarfs von den Versicherten erhebt. Im Jahr 2019 kommt keine Krankenkasse ganz ohne Zusatzbeitrag aus. Dieser Beitragssatz reicht nicht aus, um die Kosten der Krankenkassen zu decken. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 01.01.2019 unverändert bei 14,6 Prozent liegt. Der Gesamtbeitrag liegt damit aktuell bei 15,3 Prozent. Salus BKK senkt Zusatzbeitrag Gute Nachrichten für alle Mitglieder der Salus BKK. Um 0,5 Punkte soll der Zusatzbeitrag auf 1,2 Prozent sinken – allerdings erst zum 1. Beitragssatz 2016: Zusatzbeitrag 2016 der gesetzlichen Krankenkassen Mit dem Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) wurde zum 01.01.2015 der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Krankenversicherungsbeiträge werden ab 01.01.2019 wieder paritätisch finanziert. Zusatzbeitrag: Diese Krankenkassen werden 2019 günstiger Viele Krankenkassen senken 2019 die Zusatzbeiträge, Arbeitgeber übernehmen mehr.