Dabei gelten jedoch unterschiedliche Definitionen. 1 des DBA Österreich. Wesentliche Abweichungen vom OECD-Musterabkommen gibt es in den Bereichen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und der Begründung einer Betriebsstätte. Belegenheitsstaat). Informationsquellen zu Steuern und Finanzen Steuerbehörden NCTA Weitere Quellen Liste ungarischer Verwaltungs- und Steuerbehörden (engl. Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen ,welches das Besteuerungsrecht für die verschiedenen Arten dem jeweiligen Staat zuteilt. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht anwenden darf, also letzten Endes besteuern darf und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. 28 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen. (5) Bestehen zwischen dem Schuldner und dem Nutzungsberechtigten oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die Zinsen, gemessen an der zugrunde liegenden Forderung, den Betrag, den Schuldner und Nutzungsberechtigter ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, so wird dieser Artikel nur auf den letzteren Betrag angewendet. f) Wird jemand infolge von Übermittlungen im Rahmen des Datenaustauschs nach diesem Abkommen rechtswidrig geschädigt, haftet ihm hierfür die empfangende Stelle nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts. 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat. Vermeidung der Doppelbesteuerung: Ob der Altersbezug im Inland steuerpflichtig unter Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist oder mit Progressionsvorbehalt freizustellen ist, ergibt sich aus dem sog. Die wichtigsten Bestimmungen . Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen PDF|403KB Die empfangende Stelle kann sich im Verhältnis zum Geschädigten zu ihrer Entlastung nicht darauf berufen, dass der Schaden durch die übermittelnde Stelle verursacht wurde. Österreich (DBA -) Mit Österreich gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 4.10.1954 in Kraft seit dem 8.9.1955. Wenn Sie Inhalte aus Ihrem Bundesland sehen möchten, wählen Sie bitte hier aus: natürlichen Personen richtet sich die Ansässigkeit in erster Linie nach dem Wohnsitz. Zuschläge für verspätete Zahlung gelten nicht als Zinsen im Sinne dieses Artikels. In der Regel führen die DBAs aber ohnehin nur dazu, dass sich das höhere Steuerniveau der beiden beteiligten Staaten durchsetzt (sog. (2) Werden in einem Vertragsstaat den Gewinnen eines Unternehmens dieses Staates Gewinne zugerechnet – und entsprechend besteuert –, mit denen ein Unternehmen des anderen Vertragsstaats in diesem Staat besteuert worden ist, und handelt es sich bei den zugerechneten Gewinnen um solche, die das Unternehmen des erstgenannten Staates erzielt hätte, wenn die zwischen den beiden Unternehmen vereinbarten Bedingungen die gleichen gewesen wären, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so nimmt der andere Staat eine entsprechende Änderung der dort von diesen Gewinnen erhobenen Steuer vor. (3) Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten teilen einander die in ihren jeweiligen Steuergesetzen eingetretenen bedeutsamen Änderungen mit. Deutschland und Ungarn haben ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches teilweise ein 1977 unterzeichnetes DBA ersetzt. Österreich und Katar haben erstmalig ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Dear visitor, You are visiting the website of the National Tax and Customs Administration of Hungary (NTCA), where you can find information about the Hungarian tax and customs system as well as the information related the tasks and investigative activities of the NTCA. November 2020 Nr. Diese Bestimmung gilt ungeachtet des Artikels 1 auch für Personen, die in keinem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Aus Anlass der Abschaffung der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von unerwünschten Steuerlücken das mit Österreich bestehende Doppelbesteuerungsabkommen … Ziel ist jedenfalls eine effektive Einmalbesteuerung. Doppelbesteuerungsabkommen – Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. e) Ungeachtet der Bestimmungen des Buchstabens a wird die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung nach Buchstabe b vermieden, aa) wenn in den Vertragsstaaten Einkünfte oder Vermögen unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zugeordnet oder verschiedenen Personen zugerechnet werden (außer nach Artikel 9) und dieser Konflikt sich nicht durch ein Verfahren nach Artikel 24 Absatz 3 regeln lässt, und wenn aufgrund dieser unterschiedlichen Zuordnung oder Zurechnung die betreffenden Einkünfte oder das Vermögen unbesteuert blieben oder niedriger als ohne diesen Konflikt besteuert würden, oder. Liste der österreichischen Steuerabkommen. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen[1] Vom 5. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern Entlastung von der österreichischen Kommunalsteuer zu gewähren gewesen wäre, steht diese Entlastung auch weiterhin so lange zu, wie Mitgliedstaaten der … (4) Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Unternehmens der Seeschifffahrt oder Binnenschifffahrt an Bord eines Schiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt. (4) Soweit es in einem Vertragsstaat üblich ist, die einer Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne durch Aufteilung der Gesamtgewinne des Unternehmens auf seine einzelnen Teile zu ermitteln, schließt Absatz 2 nicht aus, dass dieser Vertragsstaat die zu besteuernden Gewinne nach der üblichen Aufteilung ermittelt; die gewählte Gewinnaufteilung muss jedoch derart sein, dass das Ergebnis mit den Grundsätzen dieses Artikels übereinstimmt. Österreich - Staatenbezogene Informationen. In einem DBA ist geregelt, wie Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit ihr Einkommen versteuern müssen und so eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Artikel 4 DBA Österreich-Ungarn regelt die Ansässigkeit. (2) Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Rechten oder Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen zu mehr als 50 vom Hundert aus in einem Vertragsstaat belegenem unbeweglichem Vermögen oder Rechten daran oder aus Aktien an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen zu mehr als 50 vom Hundert aus in einem Staat belegenem unbeweglichem Vermögen oder Rechten daran besteht, können in dem Staat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen liegt. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Hier informieren wir Sie darüber, was ein DBA ist und wie es funktioniert. (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert: a) bedeutet der Ausdruck „Deutschland“ die Bundesrepublik Deutschland und, wenn im geographischen Sinne verwendet, das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das an das Küstenmeer angrenzende Gebiet des Meeresbodens, des Meeresuntergrunds und der darüber befindlichen Wassersäule, soweit die Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse zum Zwecke der Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen ausübt; b) bedeutet der Ausdruck „Ungarn“ die Republik Ungarn und, wenn im geographischen Sinne verwendet, das Hoheitsgebiet der Republik Ungarn; c) bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“ je nach dem Zusammenhang Deutschland oder Ungarn; d) bedeutet der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen; e) bezeichnet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden; f) bezieht sich der Ausdruck „Unternehmen“ auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit; g) schließt der Ausdruck „Geschäftstätigkeit“ auch die Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit ein; h) bedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird; i) bezeichnet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff, Binnenschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff, Binnenschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben; j) bezeichnet der Ausdruck „Staatsangehöriger“. a) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Zinsen dürfen ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Zinsenempfängers besteuert werden. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Berlin ausgetauscht. sich auf das Eigentum an einer Person beziehen. Beitrag aus Haufe Finance Office Premium Dipl.-Finanzwirt (FH) Tobias Gerauer. 1 Unter das Abkommen fallende Personen. (3) Die Bestimmungen des Absatzes 2 finden keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung. Die Renteneinkünfte aus Österreich sind gem. (2) Dieses Abkommen tritt am 30. Jörg Holthaus, Unna | In der letzten Ausgabe wurde die deutsche Quellenbesteuerung bei im Ausland ansässigen Rentnern untersucht, die eine Rente aus Deutschland beziehen (s. Teil 1, Holthaus, PIStB 16, 252). In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Besitzt die Person die Staatsangehörigkeit beider Staaten, ist schließlich die Ansässigkeit im Rahmen eines Verständigungsverfahrens zwischen den beiden Vertragsstaaten zu klären. (2) Fließen Einkünfte aus einer von einem Künstler oder Sportler in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit nicht dem Künstler oder Sportler selbst, sondern einer anderen Person zu, so können diese Einkünfte ungeachtet der Artikel 7 und 14 in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Künstler oder Sportler seine Tätigkeit ausübt. Juni eines jeden Kalenderjahrs nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tag des Inkrafttretens an gerechnet, das Abkommen gegenüber dem anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg schriftlich kündigen; in diesem Fall ist das Abkommen nicht mehr anzuwenden und tritt wie folgt außer Kraft. Articles 39 EC and 7(4) of Council Regulation (EEC) No 1612/68 of 15 October 1968 on freedom of movement for workers within the Community preclude national legislation provided for in a collective agreement under which the amount of a social benefit such as interim assistance ('Überbrückungsbeihilfe') paid by the Member State of employment is calculated in such a way that the … Besondere Vorschriften zur Besteuerung von Grenzgängern finden Sie in folgenden Doppelbesteuerungsabkommen: Österreich – Deutschland, Einkommen und Vermögen (2000). Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien - Überblick. Als Betriebsstätte gilt jede feste Geschäfts- oder Produktionseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmers ganz oder teilweise ausgeübt wird (z.B. Art. Eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat erfolgt jedoch, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers die sogenannte 183-Tage-Grenze nicht überschritten hat. (4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für eine an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr oder eines Schiffes, das der Binnenschifffahrt dient, ausgeübte unselbständige Arbeit in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das das Schiff, Luftfahrzeug oder Binnenschiff betreibt. Arbeiten der Internationalen Handelskammer und des Völkerbundes _____ 124 3.2. Land MLI unterzeichnet Für Einkünfte aus Dividenden gelten die vorstehenden Bestimmungen nur dann, wenn diese Dividenden an eine in Deutschland ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer in Ungarn ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens zehn vom Hundert unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört, und bei der Ermittlung der Gewinne der ausschüttenden Gesellschaft nicht abgezogen worden sind. Über mich. Holger J. Haberbosch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht Zertifizierter … Austria-Hungary, often referred to as the Austro-Hungarian Empire or the Dual Monarchy, was a constitutional monarchy and great power in Central Europe between 1867 and 1918. Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. (3) Die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, darf im anderen Staat nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Dieses Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, jedoch kann jeder der Vertragsstaaten bis zum 30. Die Doppelbesteuerung wird für die notifizierten Einkünfte durch Steueranrechnung vom ersten Tag des Kalenderjahres vermieden, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Notifikation empfangen wurde und alle rechtlichen Anforderungen gemäß innerstaatlichem deutschem Recht erfüllt sind. Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Staat besteuert werden. c) Statt der Bestimmungen des Buchstabens a sind die Bestimmungen des Buchstabens b anzuwenden auf Einkünfte im Sinne der Artikel 7 und 10 und die diesen Einkünften zugrunde liegenden Vermögenswerte, wenn die in Deutschland ansässige Person nicht nachweist, dass die Betriebsstätte in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie den Gewinn erzielt hat, oder die in Ungarn ansässige Gesellschaft in dem Wirtschaftsjahr, für das sie die Ausschüttung vorgenommen hat, ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus unter Paragraph 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 des deutschen Außensteuergesetzes fallenden Tätigkeiten bezieht; Gleiches gilt für unbewegliches Vermögen, das einer Betriebsstätte dient und die daraus erzielten Einkünfte (Artikel 6 Absatz 4) sowie für die Gewinne aus der Veräußerung dieses unbeweglichen Vermögens (Artikel 13 Absatz 1) und des beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen der Betriebsstätte darstellt (Artikel 13 Absatz 3). Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, als verpflichte sie einen Vertragsstaat, den im anderen Vertragsstaat ansässigen Personen Steuerfreibeträge, -vergünstigungen und -ermäßigungen aufgrund des Personenstands oder der Familienlasten zu gewähren, die er nur seinen ansässigen Personen gewährt. Hat aber der Schuldner der Lizenzgebühren, ohne Rücksicht darauf, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, in einem Vertragsstaat eine Betriebsstätte und ist die Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühren für Zwecke der Betriebsstätte eingegangen worden und trägt die Betriebsstätte die Lizenzgebühren, so gelten die Lizenzgebühren als aus dem Vertragsstaat stammend, in dem die Betriebsstätte liegt. b) Die empfangende Stelle unterrichtet die übermittelnde Stelle auf Ersuchen über die Verwendung der übermittelten Daten und über die dadurch erzielten Ergebnisse. Zu weiteren Details siehe: Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland - Überblick "Tätigkeitsstaat “oder "Quellenstaat“ ist jener Staat, aus dem die Einkünfte stammen und in welchem die Person nicht ansässig ist. Hiermit ist der steuerfreie Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) gemeint. Wir konnten Ihr Bundesland leider nicht erkennen. Hinweis:Da die allgemeine Zuteilungsregel für Unternehmensgewinne subsidiär zu Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht anwenden darf, also letzten Endes besteuern darf und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. aa)in Deutschland das Bundesministerium der Finanzen oder die Behörde, an die es seine Befugnisse delegiert hat; bb) in Ungarn den Minister für nationale Wirtschaft oder seinen bevollmächtigten Vertreter. Lebenswertes Österreich 10 = Lebensqualität ist sehr hoch Schweiz Österreich Norwegen Deutschland Kanada USA Großbritannien Tschechien Russland Ungarn Quelle: World Competitiveness Yearbook 2014 9,73 9,55 9,47 9,38 9,11 8,33 7,73 7,56 4,37 4 → www.expatcenter.at Beliebteste Manager-Metropolen Quelle: Mercer Quality of Living Survey 2014 Rang Stadt 1 Wien 2 Zürich 3 Auckland 4 … Art. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dürfen in dem Staat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt (Belegenheitsstaat). (1) Unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6, das einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gehört und im anderen Vertragsstaat liegt, kann im anderen Staat besteuert werden. c) Einkünfte oder Vermögen einer in Ungarn ansässigen Person, die nach dem Abkommen von der Besteuerung in Ungarn auszunehmen sind, können dort gleichwohl bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Italien von 1925 126 3.3 Abschlüsse Österreichs … (5) Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1 bis 4 nicht genannten Vermögens können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Die in den länderunterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen … 30 [1] Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Das Finanzamt Neubrandenburg hat nun Steuerbescheide für diejenigen Renten erstellt, die aus der Deutschen Rentenversicherung bzw. Art. Im Folgenden werden die Abweichungen vom … Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Ungarn haben ergänzend zum Abkommen vom 28. 8 [1] Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt. Juli 1977 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, Ertrag und vom Vermögen wie folgt außer Kraft: b) bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. 18 Abs. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden. Innovation, Technologie und Digitalisierung, Unternehmensführung, Finanzierung und Förderungen, Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn - Überblick. 2.47 MB) ostina.org Original text of law of the T ax ation Convention betwe en Aust ria an d Canada ( pdf . 1968 II S. 10) _____ (4) Absatz 1 gilt entsprechend für Vergütungen, die im Rahmen eines Programms der wirtschaftlichen Zusammenarbeit eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften aus Mitteln, die ausschließlich von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft bereitgestellt werden, an Fachkräfte oder freiwillige Helfer gezahlt werden, die in den anderen Vertragsstaat mit dessen Zustimmung entsandt worden sind. Das DBA orientiert sich inhaltlich weitgehend am OECD-Musterabkommen. (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine Geschäftstätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt und die Forderung, für die die Zinsen gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte gehört. Das Abkommen wurde zum 31.12.2007 von Deutschland gekündigt. Seite) Liste der Regierungswebseiten (engl. Ich habe einen ausländischen Arbeitgeber, lebe und arbeite aber in Österreich . Tag nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist in beiden Vertragsstaaten anzuwenden. Im Folgenden werden die Abweichungen vom … Inländische Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge unterliegen in Deutschland einem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 … Kann dieser Mittelpunkt nicht bestimmt werden, gilt sie in jenem Staat als ansässig, in dem sie den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Außerdem erläutern wir Ihnen einige Grundregeln, worauf Sie bei grenzüberschreitenden unternehmerischen Aktivitäten achten sollten. (im Folgenden als „ungarische Steuer“ bezeichnet). Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn – Überblick Alle Informationen auf einen Blick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ungarn.
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